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Service-Wohnen

Anders als das betreute Wohnen ist das Service-Wohnen nicht mit Vorgaben oder durch Gesetze geregelt und auch nicht geschützt. Unter dieser Bezeichnung können Wohnungen angeboten werden, die zum Beispiel ein gewisses Service-Paket beinhalten oder verschiedene Serviceleistungen optional anbieten. Dabei spielen jedoch auch die Lage des Wohnraums, dessen bauliche Gegebenheiten und die Serviceleistungen als Hilfestellung im Alltag eine Rolle.

Häufig sind diese Wohnungen ebenfalls in zentraler Lage zu finden und bieten den Bewohnern ein Umfeld mit ausreichender ärztlicher Versorgung, einer guten Verkehrsanbindung und einem abwechslungsreichen Freizeitangebot. Manchmal werden auch im Wohnkomplex verschiedene Angebote zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Hausbewohner bereitgestellt. Das können Schwimmbecken, Wellnesseinrichtungen, Sportanlagen oder Gemeinschaftsräume sein.

Beim Service-Wohnen wird ein Vertrag über die Anmietung der Wohnung angeschlossen. Ein weiterer Betreuungsvertrag ist optional und enthält keine Grundleistungen, die pauschal abgerechnet werden. Stattdessen haben Bewohner die Möglichkeit, einzelne Serviceleistungen bei Bedarf in Anspruch zu nehmen.

 

Serviceleistungen beim Service-Wohnen

Eine der wichtigsten Serviceleistungen in diesem Zusammenhang ist die Hilfe im Haushalt. Das kann zum Beispiel das Erledigen von Reinigungsarbeiten oder die Durchführung von Einkäufen beinhalten. Der Bewohner entscheidet darüber, welches Ausmaß die Hilfestellung im Haushalt haben soll und wie häufig sie notwendig ist.

Meistens werden zusätzlich aber auch weitere Serviceleistungen angeboten. Der Bedarf eines Bewohners wird individuell abgeklärt und anschließend durch entsprechende Leistungen gedeckt. Diese können sich im Laufe der Mietdauer verändern und werden daher regelmäßig angepasst und damit auf die aktuellen Lebensumstände abgestimmt. Altersgrenzen für den Bezug einer Wohnung im Rahmen des Service-Wohnens gibt es in der Regel nicht.

 

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