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Die Seniorenwohnung

Mit dem Begriff Seniorenwohnung werden solche Wohnungen bezeichnet, die abgeschlossen sind und in Form einer Eigentumswohnung oder zur Miete angeboten werden. Ein besonderes Merkmal einer solchen Wohnung ist die spezielle Ausstattung. Sie wird auf die Bedürfnisse des Lebens im Alter angepasst und bezieht sich unter anderem auf bauliche Aspekte und die Sicherheit.

Nicht immer sind solche Wohnungen in Wohnkomplexe mit gewöhnlichen Wohnungen integriert. Manchmal werden sie auch innerhalb von Altenheimen und Pflegeheimen angeboten. Neben der Inneneinrichtung der Wohnung spielt außerdem das Umfeld eine wichtige Rolle. Es müssen entsprechende Einrichtungen und Angebote zur Pflege, Betreuung und Freizeitgestaltung vorhanden sein.

Ein Teil der Seniorenwohnungen wird öffentlich gefördert und manchmal gibt es bestimmte Kriterien für den Bezug einer solchen Wohnung. Das kann zum Beispiel ein Mindestalter sein. Außerdem gibt es Vorgaben zur Wohnungsgröße in Relation zur Anzahl der dort lebenden Personen.

 

Ansprüche an Seniorenwohnungen

Einer der wichtigsten Ansprüche an eine sog. Altenwohnung ist die Barrierefreiheit. Das bedeutet, dass die Wohnung selbst und die sich darin befindenden Räumlichkeiten einen barrierefreien Zugang haben müssen. Ebenerdigkeit und ausreichend große Türen oder Durchgänge spielen dabei eine wichtige Rolle, unter Umständen müssen auch Rampen und Fahrstühle vorhanden sein. Das gilt insbesondere für Wohnungen, die nicht im Erdgeschoss liegen.

Für Sanitäranlagen gibt es weitere Anforderungen. So sollen zum Beispiel Haltevorrichtungen an Waschbecken, Toiletten und Duschen angebracht sein. Die Dusche muss ebenfalls barrierefrei zugänglich sein, was meistens über eine ebenerdigen Zugang gelöst wird.

Zusätzlich sind Maßnahmen zur Sicherheit zu treffen. Das kann in Form von Notrufsystemen, durch Sprechanlagen und Rauchmelder gewährleistet werden.

 

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