22.04.2014
Die neue Pflegereform
Der Entwurf zur Änderung des SGB XI, welches in wenigen Monaten in Kraft tritt, bringt wesentliche Verbesserungen für die Pflegebedürftigen. Auch wenn es bis zur Verabschiedung des neuen Pflegeversicherungsgesetzes letztendlich noch zu einzelnen Veränderungen kommen kann, sehen Sie nachfolgend schon einmal die wesentlichen Änderungen:
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Die Pflegestufen werden steigen! In der ambulanten Pflege erhöhen sie die monatlichen Sachleistungsansprüche je nach Pflegestufe um € 18,-- / € 44,-- und € 62,--. Für Härtefälle steigen die Sätze nochmals um € 77,--
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Alle pflegebedürftigen Personen, nicht nur Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, haben zukünftig den neuen Anspruch auf „Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ in Höhe von € 104,-- monatlich. Hiermit können die Versicherten auch hauswirtschaftliche Leistungen einkaufen.
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Umwidmung möglich! 50% der Beträge des ambulanten Sachleistungsanspruches und der Leistungen für Versicherte der Pflegestufe 0 und eingeschränkter Alltagskompetenz können zukünftig für „zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ verwendet werden!
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Versicherten, welche aufgrund ihrer eingeschränkten Alltagskompetenz Leistungen der Pflegestufe 0 beziehen, steht zukünftig auch der Zuschlag für ambulante betreute Wohngruppen bzw selbstorganisierten Wohngruppen zu. Das gleiche gilt für die Anschubfinanzierung bei Gründung einer solchen Wohngruppe.
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Die Beträge der Leistungsansprüche für die Kurzzeitpflege können zukünftig teilweise für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege verwendet werden und auch umgekehrt!
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Verhinderungspflege kann zukünftig bis zu sechs Wochen in Anspruch genommen werden (vorher vier Wochen)
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Pflegebedürftige Personen können zukünftig Tages- und Nachtpflege zusätzlich zu ambulanten Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch nehmen, ohne das eine Anrechnung auf diese Ansprüche erfolgt.
Wir werden Sie im laufe der Zeit über Änderungen weiterhin auf dem laufenden halten. Die einzelnen Leistungen und Pflegestufen entnehmen Sie bitte nachfolgender Webseite: