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31.07.2014
Pflegekasse muss mobile Treppensteighilfe zahlen
Das Bundessozialgericht in Kassel hat entschieden, dass die Pflegekassen mobile Treppensteighilfen für Rollstuhlfahrer bezahlen müssen wenn dadurch eine selbstständigere Lebensführung im Wohnumfeld ermöglicht wird.
Lesen Sie dazu nachfolgenden Artikel.