20.10.2014
Beitragspflicht für Rentner
Die Pflegeversicherung ist an die Krankenversicherung gekoppelt. Es gilt der Grundsatz, dass jeder, der Mitglied in einer Krankenversicherung ist, auch in einer Pflegeversicherung einzahlen muss. Daraus resultiert zwingend eine Pflicht zur Pflegeversicherung für Rentner, sofern diese gesetzlich krankenversichert sind. Somit kann eine Person die bisher nie in einer Pflegeversicherung einzahlen musste mit Eintritt in die Rente erstmalig zur Beitragszahlung verpflichtet sein. Da die meisten Einwohner Deutschlands Mitglied in einer Krankenversicherung sind, dürfte es eine Ausnahme sein, dass jemand erst als Rentner Mitglied einer Pflegeversicherung wird. Tatsache ist, dass es keine Wartezeit für die Inanspruchnahme der Versicherung gibt. Auch wer erst seit wenigen Monaten Beitragszahler ist, hat schon Anspruch auf Pflege.
Die Höhe der Beiträge errechnet sich unterschiedlich.
Ist der Rentner Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung werden alle Einkünfte de Rentners zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Er muss den Prozentsatz seiner Einkünfte abführen, den alle anderen Versicherten ebenfalls zahlen müssen. Derzeit sind die 2,05 Prozent, sofern der Rentner Kinder hat, beziehungsweise 2,3 Prozent für kinderlose Rentner. Wer über eine private Krankenversicherung angesichert ist, muss einen festgelegten Betrag zahlen, unabhängig vom Einkommen. Während die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Rentner nur zur Hälfte zu übernehmen sind, muss er die Kosten für die Pflegeversicherung alleine tragen.
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Generell kann diese gesetzliche Pflegeversicherung nur als Grundversorgung betrachtet werden. Kein Rentner sollte auf eine private Zusatzversicherung verzichten. Für Rentner ist es naturgemäß nicht einfach eine Zusatzversicherung abzuschließen, besonders wenn Vorerkrankungen vorliegen. Gegenüber anderen Zusatzversicherungen ist die Bahr Pflegeversicherung im Vergleich eine sinnvolle Alternative. Sie kann vom Staat bezuschusst werden und kann in jedem Alter ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.