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16.01.2015

Senioren-WG und Pflege-WG Gründer haben derzeit die besten Voraussetzungen

Laut der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn-  und Pflegegemeinschaften ist die Gründung einer Senioren- bzw Pflege-WG durch die neue Rechtslage weiter gestärkt worden.

Die max zulässige Personenanzahl für eine ambulant betreute Wohngruppe liegt bei 12 Bewohnern.

Folgende Ansprüche können WG-Bewohner nach dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG) in Anspruch nehmen:

-      Wohnraumanpassungsmaßnahmen werden je Pflege-WG mit bis zu € 16.000,-- bezuschusst

-       Eine sogenannte Anschubfinanzierung kann auch über den 31.12.2014 beantragt werden

-      Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) erhalten ab dem neuen Jahr vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegekassen wie z.B. den Wohngruppenzuschlag in Höhe von € 205,-- je Monat