16.01.2015
Senioren-WG und Pflege-WG Gründer haben derzeit die besten Voraussetzungen
Laut der Hamburger Koordinationsstelle für Wohn- und Pflegegemeinschaften ist die Gründung einer Senioren- bzw Pflege-WG durch die neue Rechtslage weiter gestärkt worden.
Die max zulässige Personenanzahl für eine ambulant betreute Wohngruppe liegt bei 12 Bewohnern.
Folgende Ansprüche können WG-Bewohner nach dem Pflegestärkungsgesetz 1 (PSG) in Anspruch nehmen:
- Wohnraumanpassungsmaßnahmen werden je Pflege-WG mit bis zu € 16.000,-- bezuschusst
- Eine sogenannte Anschubfinanzierung kann auch über den 31.12.2014 beantragt werden
- Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz (Pflegestufe 0) erhalten ab dem neuen Jahr vollen Zugang zu den Leistungen der Pflegekassen wie z.B. den Wohngruppenzuschlag in Höhe von € 205,-- je Monat