16.01.2017
Unterstützung für ambulant betreute Wohngruppen
Seit dem 1. Januar 2017 hat sich einiges in der Pflegeversicherung getan. Neue Begriffe (Pflegegrade statt Pflegestufen) und höhere Leistungen wurden eingeführt. Für Pflege-Wohngemeinschaften gab es zwei interessante Neuerungen.
Die Anschubfinanzierung
Pflege- und Betreuungsbedürftige, die möglichst eigenständig mit anderen Menschen zusammenleben möchten, können dies in ambulant betreuten Wohngruppen tun. Portale wie SeniorenWG-Gold.de helfen bekanntlich bei der Vermittlung von Wohnraum in Ihrer Nähe. Für die anschließende Gründung sieht die Pflegeversicherung eine Anschubfinanzierung vor, die es ab 2017 auch für Pflegebedürftige im neuen Pfllegegrad I gibt.
- Pflegegrade 1-5: bis zu 2.500 € pro Person oder 10.000 € pro Wohngruppe
Der Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngruppen leben, haben zusätzlich zu den anderen Leistungen Anspruch auf einen Wohngruppenzuschlag. Damit kann eine Person finanziert werden, die in der Pflege-WG zum Beispiel organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernimmt.
- Pflegegrade 1-5: bis zu 214 € pro Monat
Haben Sie Fragen?
Die Veränderungen bei der Pflegeversicherung werfen auch immer neue Fragen auf. Wir stehen Ihnen gerne montags bis freitags mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.