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23.01.2018

Testament: So regeln Sie Ihr Erbe rechtsgültig!

 

Sie möchten von der gesetzlichen Erbfolge abweichen und stattdessen Menschen Ihrer persönlichen Wahl einsetzen? Sie wollen die Verwendung Ihres Erbes an bestimmte Bedingungen knüpfen? Ein Testament gibt Ihnen große Gestaltungsspielräume, die weit über Ihren eigenen Tod hinaus wirken. Nur leider enthalten viele Testamente Fehler, die den letzten Willen sogar ungültig machen können.

Wichtiger noch als die Sterbegeldversicherung, eröffnet ein Testament Ihren Hinterbliebenen finanzielle Spielräume – weitgehend nach Ihren Wünschen.

Handschriftliches oder notarielles Testament?

Wollen Sie ein Testament abfassen, reichen Ihnen ein Blatt Papier und ein Stift. Wenn Sie dann in sachlicher, verständlicher und leserlicher Weise Ihren letzten Willen niederschreiben, haben Sie bereits Vieles richtig gemacht und ein sogenanntes privatschriftliches Testament hinterlassen. Eine Garantie, alle juristischen Regeln befolgt zu haben, gibt Ihnen das leider nicht.

Deutlich sicherer, aber auch teurer, ist ein notarielles Testament. Vor allem wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehepartner etwas vererben möchten oder wenn Ihre Handschrift schwer lesbar ist, führt kaum ein Weg an einem Notar vorbei. Der Notar verschriftlicht – gegen eine nach Vermögensgröße gestaffelte Gebühr – Ihre Wünsche in korrekte und unanfechtbare Formulierungen. Außerdem hinterlegt er Ihr Testament im Notariat und im digitalen „Zentralen Testamentsregister“. Dort ist es sicher aufgehoben und wird auf jeden Fall gefunden.

Alternative: Erbvertrag

Eine deutlich höhere Verbindlichkeit als ein Testament bringt ein Erbvertrag. Er wird zwischen dem künftigen Erblasser und dem beabsichtigten Erben geschlossen. Im Gegensatz zum Testament muss der Erbvertrag stets notariell beglaubigt sein und kann nicht einseitig verworfen oder gekündigt werden. Der Vorteil dieser Vertragsform: Sie signalisiert dem eingesetzten Erben einen Vertrauensvorschuss und ein Maximum an Sicherheit.

Testament schreiben – Fehler vermeiden

Privatschriftliche Testamente enthalten oft gravierende Fehler. Dies sind die Vorschriften, gegen die besonders häufig verstoßen wird:

  • Handschriftliche Abfassung. Es mag in digitalen Zeiten wie ein Anachronismus wirken, aber Sie müssen ein Testament mit der Hand schreiben und unterzeichnen. Ansonsten ist es ungültig.
  • Datum und Unterschrift. Unten auf dem Dokument müssen Datum und Unterschrift stehen. Das ist nicht so trivial, wie es klingt. Befindet sich die Unterschrift nicht unterhalb der letzten Textzeile, könnte es sich um eine betrügerische Manipulation handeln. Daher müssen alle nachträglichen Testamentsänderungen oder -ergänzungen erneut mit Datum und Unterschrift bestätigt werden.
  • Vollständige Unterschrift. Sicherheitshalber sollten Sie mit Vornamen und Familiennamen unterschreiben, da dann Verwechselungen ausgeschlossen sind.
  • Änderung gemeinschaftlicher Testamente. Hat ein Ehepaar sein Erbe (im Gegensatz zum Einzeltestament) gemeinsam geregelt, müssen selbstverständlich beide Partner unterschreiben. Besonders wichtig zu wissen: Stirbt einer der Partner, ist das Testament für den Hinterbliebenen endgültig und bindend. Änderungen sind danach nicht mehr zulässig.
  • Eindeutige Gültigkeit. Wer ein neues Testament verfasst und das bisherige widerrufen will, sollte das deutlich so schreiben. Bleibt dagegen unklar, ob der alte Text ganz oder nur teilweise aufgehoben ist, darf der letzte Wille vielleicht nicht umgesetzt werden.
  • Inhaltliche Widerspruchsfreiheit. Man muss kein Schriftsteller sein, um ein Testament zu verfassen. Allerdings sollte man sich um klare Formulierungen bemühen, die keinerlei Zweifel und Interpretationsspielräume zulassen. Es hilft, eine Person zum Gegenlesen ins Vertrauen zu ziehen.

Mustertestament verwenden

Um Fehler zu vermeiden, können Sie eine flexible und juristisch geprüfte Vorlage verwenden. Wir stellen Ihnen gerne ein Mustertestament und eine Checkliste kostenlos zur Verfügung.

Rechtliche Grenzen des Testaments (Alleinerbe und Pflichtteil)

Nicht jeder Wunsch, den man in einem Testament niederschreiben kann, ist gesetzlich zulässig. Manches, das unseren Rechtsnormen widerspricht, ist schlicht unwirksam. Vor allem ist es nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, einen „Alleinerben“ zu bestimmen und zugleich einen nahen Angehörigen komplett zu „enterben“. Die eigenen Kinder haben stets ein Anrecht auf ein sogenanntes Pflichtteil – ganz gleich, was das Testament sagt.

Erbenbrief und individuelle Regelungen

Möchten Sie Ihren Hinterbliebenen eine persönliche Botschaft mit auf den Lebensweg geben, bietet ein Erbenbrief sehr gute Möglichkeiten: Ein solcher Brief kann dem eigentlichen Testament beigefügt werden, ist aber juristisch nicht relevant. Hier können Sie als Erblasser beispielsweise die prozentuale Aufteilung Ihres Vermögens auf mehrere Nachkommen begründen.

Wenn Sie möchten, können Sie in Ihrem Testament ergänzende Regeln festlegen – zum Beispiel, dass eine Erbschaft erst ausgezahlt wird, wenn der Erbe ein bestimmtes Lebensalter erreicht hat. Recht häufig werden Vorerben und Nacherben benannt: In vielen Fällen geht das Vermögen zunächst an den Ehepartner des Verstorbenen, um erst nach dessen Tod an die gemeinsamen Kinder ausgezahlt zu werden (Berliner Testament). Sogenannte „Teilungsanordnungen“ und „Vermächtnisse“ sind weitere Instrumente, um die Aufteilung der Erbschaft zu konkretisieren.

Die Testamentsvollstreckung

An der Feststellung und Umsetzung des letzten Willens wirken verschiedene Akteure mit, meist ein Notar und das Nachlassgericht, das einen Erbschein ausstellt. Gerade bei größeren Vermögen ist es sinnvoll, dass der Erblasser zudem einen Testamentsvollstrecker benennt. Er kümmert sich statt der potenziellen Erben um alle notwendigen Verfahrensschritte. 

Möchten Sie Ihren Wunscherben geordnete Finanzen hinterlassen? Sterbegeldversicherung und Testament sind zwei wichtige Instrumente, um in Ihrem Sinne Sicherheiten zu schaffen.

https://www.monuta.de/ratgeber/testament/