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Betreutes Wohnen im Alter

Unter der Bezeichnung betreutes Wohnen versteht man eine Kombination aus einer barrierefreien oder zumindest barrierearmen Wohnung und einem Betreuungs- und Versorgungsangebot. Diese Wohnungen richten sich an Personen im fortgeschrittenen Alter, die bei der Bewältigung des Alltags auf Unterstützung angewiesen sind oder zukünftig sein werden. Diese Unterstützung kann unterschiedlich intensiv ausfallen. Durch das zweiseitige Angebot schießen Bewohner vor dem Einzug in der Regel zwei separate Verträge ab. Der eine Vertrag regelt das Anmieten der Wohnung und der andere Vertrag widmet sich den Serviceleistungen. Vertragspartner für den Mietvertrag und Betreuungsvertrag können unterschiedlich oder identisch sein.

 

Der Mietvertrag beim betreuten Wohnen

Wohnungen des betreuten Wohnens befinden sich meistens in der Zentrumsnähe und sind entweder barrierefrei oder barrierearm. Für Barrierefreiheit gibt es Regelungen und Gesetze; diese sind zum Beispiel für Rollstuhlfahrer zwingend erforderlich. Barrierearmer Wohnraum kann zum Beispiel bei einer schwachen bis mittleren Beeinträchtigung des Bewegungsapparats genutzt werden. Ein Mietvertrag im betreuten Wohnen unterscheidet sich üblicherweise kaum von den typischen Mietverträgen und regelt die monatlichen Kosten für die Überlassung des Wohnraums durch den Vermieter an den Mieter, die beidseitigen Rechte und Pflichten.

 

Der Betreuungsvertrag beim betreuten Wohnen

Ergänzend zum Mietvertrag wird ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Er umfasst einerseits die pauschal abgerechneten Grundleistungen und wird andererseits um Wahlleistungen ergänzt. Zu den pauschalisierten Grundleistungen gehören beispielsweise die Bereitstellung eines Hausmeisters, einer Notrufeinrichtung, einer Beratung und regelmäßige Besuche, um den Bedarf des Bewohners an Hilfestellungen im Alltag zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu ermitteln. Die Wahlleistungen können genutzt werden, müssen jedoch kein Bestandteil des Vertrags sein. Unter den Begriff Wahlleistungen fallen beispielsweise die Lieferung von Essen, der Einkaufsservice, Haushaltsleistungen und Begleitdienste.

 

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